CH-REP-Anforderungen in der Schweiz – Ihr schneller Weg zur Konformität
Hersteller mit Sitz ausserhalb der Schweiz – auch solche mit Sitz in der EU oder im EWR – müssen einen Schweizer Bevollmächtigten (CH-REP) beauftragen, bevor sie Medizinprodukte oder IVD in der Schweiz in Verkehr bringen. Der CH-REP muss in der Schweiz ansässig sein und mit einem schriftlichen Mandat beauftragt werden. Die Anforderungen sind in der Medizinprodukteverordnung (MepV) und der Verordnung über In-vitro-Diagnostika (IvDV) festgelegt.
Der CH-REP ist der offizielle Schweizer Vertreter des ausländischen Herstellers und Ansprechpartner für Swissmedic und weitere Schweizer Behörden. Zu seinen Aufgaben gehören die Unterstützung bei der Einhaltung der Schweizer Anforderungen, das Bereithalten der nötigen regulatorischen Unterlagen, die Unterstützung bei Vigilanz- und Vorkommnismeldungen sowie die Einhaltung der Kennzeichnungspflichten für den CH-REP.
Name und Adresse des Schweizer Bevollmächtigten müssen gemäss den geltenden Schweizer Kennzeichnungsvorschriften mit dem Produkt angegeben werden. Zudem unterliegen Medizinprodukte und IVD auf dem Schweizer Markt der Registrierungspflicht in swissdamed. Für ausländische Hersteller kann der CH-REP die erforderlichen Produktdaten in swissdamed registrieren.
Wenn Sie einen CH-REP in der Schweiz suchen: CHREP.me bietet Leistungen als Schweizer Bevollmächtigter für Hersteller von Medizinprodukten und IVD ausserhalb der Schweiz. Unser schlanker Prozess, transparente Preise und regulatorische Unterstützung machen den Schweizer Marktzugang einfach und planbar.