Rückruf von unseren Expertinnen und Experten für CH-REP und CH-Importer
Warum einen Rückruf zum CH-REP vereinbaren?
Die Schweizer Medizinprodukteregulierung ist komplex – besonders für Hersteller ausserhalb der Schweiz, die mit den Anforderungen der Medizinprodukteverordnung (MepV) und der Rolle des Schweizer Bevollmächtigten nicht vertraut sind. Seit 2021 unterstützt CHREP.me Hersteller von Medizinprodukten der Klassen I, IIa, IIb und III sowie von In-vitro-Diagnostika dabei, diese Pflichten zuverlässig und effizient zu erfüllen.
Ob Sie den Schweizer Markt gerade erst prüfen, Fragen zu den Pflichten als CH-REP oder CH-Importer klären möchten oder die für den Marktzugang nötige Dokumentation besprechen wollen – ein kurzes Gespräch mit unserem Team spart Ihnen viel Zeit. Viele Hersteller stellen fest, dass ein direktes Gespräch offene Fragen schneller klärt als reiner E-Mail-Verkehr, vor allem bei Zeitplänen, der erforderlichen technischen Dokumentation oder den Unterschieden zwischen Schweizer Bevollmächtigtem und Schweizer Importeur.
Was Sie erwartet
Im Rückruf beantwortet eine unserer Regulatory-Fachpersonen Ihre konkreten Fragen zu den Leistungen als Schweizer Bevollmächtigter (CH-REP) oder Schweizer Importeur (CH-Importer), erklärt, welche Pflichten für Ihre Produktklasse und Ihre Unternehmenssituation gelten, nennt die Unterlagen und Angaben, die wir für den Start benötigen, und gibt Ihnen einen realistischen Überblick über Zeitplan und nächste Schritte. Der Rückruf ist unverbindlich und kostenlos – eine Gelegenheit ohne Druck, klare Antworten von Menschen zu erhalten, die täglich mit der Schweizer Medizinprodukteregulierung arbeiten.
Für das Gespräch hilft es, kurz Ihre Produktklassifizierung, Ihre geplanten Vertriebswege in der Schweiz und offene Fragen zu bestimmten Pflichten zu notieren, etwa zur Kennzeichnung, zur technischen Dokumentation oder zur Registrierung in swissdamed. Eine formelle Vorbereitung ist nicht nötig – meist genügt eine kurze Liste mit Fragen, damit unser Team Ihnen im Gespräch klare und umsetzbare Hinweise geben kann.
Rückrufe finden in der Regel innerhalb von ein bis zwei Arbeitstagen nach Ihrer Anfrage statt, je nach gewünschtem Zeitfenster, und werden auf Deutsch oder Englisch geführt. Erfordert Ihre Frage eine vertiefte Bearbeitung, etwa die Prüfung bestimmter technischer Unterlagen, besprechen wir im Gespräch die nächsten Schritte und was diese auf unserer Seite umfassen würden.
Das Angebot richtet sich an Hersteller, Distributoren und Händler, die neu in den Schweizer Markt eintreten, ebenso wie an Unternehmen, die bereits mit einem Schweizer Bevollmächtigten oder Importeur zusammenarbeiten, aber Fragen zu einem bestimmten Produkt, einer Produktklasse oder einer anstehenden regulatorischen Änderung haben. Ein Rückruf ist kostenlos und unverbindlich.